Kompetenz für Betreuung
Um dem zusätzlichen Betreuungsaufwand bei dementiell erkrankten Bewohnern gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber das Berufsbild des Betreuungsassistenten/ Alltagsbegleiters geschaffen.
Für berufstätige Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter fordert der Gesetzgeber lt. Richtlinien nach §43b SGB XI:
„Mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme“!
Zielgruppe: Betreuungskräfte
Umfang: 16 Unterrichtsstunden (2 Tage)